Mittagsabendmahl

Hier ein erprobter Vorschlag für ein liturgisches Mittagsabendmahl im Rahmen einer Klausur eines Leitungsgremiums:

1. Gemeinsame Lesung aus Psalm 34
2. Gemeinsames Lied: Offenbarung 5,12: Würdig das Lamm, das geopfert wird
3. Lesung: 1Korinther 11,23-26
4. „Christi Leib, für uns gebrochen“ (Verteilung Brot)
5. „Christi Blut, für uns vergossen“ (Verteilung Kelch)
6. Zeit des stillen Gebets (2 Minuten)
7. Gemeinsames Gebet
8. Gemeinsames Lied, Offenbarung 1,5-6: Dem, der uns liebt

PDF-Datei: 2023-05_Mittagsgebet mit Abendmahl

Der Verkündiger als „Speisemeister“

„Diese Arbeit ist ein Meilenstein in der Forschung nicht nur zu Kösters Predigtwesen, sondern auch zur deutschsprachigen freikirchlichen Homiletik im Allgemeinen.“

Prof. Dr. Frank Hinkelmann
Interdisciplinary Doctoral School, Aurel Vlaicu University of Arad, Romania; Rektor des Martin Bucer Seminars

Das Buch bestellen

Meine Doktorarbeit ist nun als Buch erschienen. Du kannst das Buch direkt bei mir bestellen – formlos per E-Mail unter Angabe deiner Versandadresse. Darüber hinaus ist es überall im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-86269-342-9), zum Beispiel bei Lehmanns (Thalia Fachinformationen).

Mit einer Direktbestellung hilfst du mir, einen Teil der Kosten meines Studiums zu decken. Das Buch kostet 32,00 Euro. Für den Versand innerhalb Deutschlands berechne ich pauschal 2,00 Euro. Eine Rechnung liegt der Sendung selbstverständlich bei.

Der Verkündiger als "Speisemeister", von Veit Claesberg

Infos, Flyer und Inhaltsverzeichnis

In gewisser Weise ist das Buch die Fortsetzung meines ersten Buches über Arnold Köster, das auf meiner Masterarbeit basiert: Der pastorale Leiter als Prophet – mein Buch über Arnold Köster.

Stand der Dinge: ChristusForum Deutschland

Es gibt ein neues Video zum Zukunftsprozess im ChristusForum Deutschland. Alexander Rockstroh (Geschäftsführer) und ich gehen auf Fragen ein, die uns in letzter Zeit mehrfach gestellt wurden, wie z.B.: „Wie weit sind wir gekommen in der Aufrichtung der Körperschaft? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Was wird neu in der neuen Körperschaft? Was bleibt beim Alten? Gibt es schon erste Einblicke in die strukturelle Umsetzung? Wann werden die Dokumente aus dem Entwurfsstatus verabschiedet und in Kraft gesetzt? Und wer entscheidet darüber?“

Auf der Homepage stellt das ChristusForum in der jetzigen Phase monatliche Updates zur Verfügung inkl. neu entwickelter Dokumente: https://christusforum.de/zukunftsprozess/Zukunftsprozess ChristusForoum

Warum sich das Christusforum Deutschland selbstständig machen möchte

BEFG

Die Delegierten der Gemeinden, die zum ChristusForum Deutschland gehören, haben auf ihrer Jahrestagung am 13.04.2024 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, eigene KdöR-Rechte anzustreben und damit eine eigene offizielle und staatlich anerkannte Kirchlichkeit zu erlangen. Sobald sie steht, kann jede Ortsgemeinde entscheiden, ob sie in die neue KdöR wechselt. Dazu hier ein Bericht von der Jahrestagung in Hofgeismar: https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Wegweisende-Entscheidung-im-ChristusForum.php.

Weiter ist das offizielle Statement vom ChristusForum zum Votum der Delegierten zu beachten (18.04.2024): https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Statement-zum-Votum.php

Die Entscheidung mag manchen irritieren und andere haben sie wiederum kommen sehen. Sie wurde sehr reflektiert und respektvoll getroffen. Der gesamte Prozess und die Gründe, um eine Entscheidung herbeizuführen, wurden umfassend und offen dokumentiert, und zwar auf diesen Seiten: https://christusforum.de/zukunftsprozess/
Besonders sei hier auf die Klärungsdokumentation verwiesen.

Die Gründe sind struktureller, soziologischer und theologischer Natur. Besonders die strukturellen und theologischen Gründe haben m.E. zum Schluss den Ausschlag für die klare Entscheidung gegeben. Es ist nichts Verwerfliches, eine Selbständigkeit anzustreben.

Geistliche Einheit muss nicht unbedingt organisatorische Einheit bedeuten. Es ist durchaus sinnvoll, nicht förderliche und lähmende Strukturen zu überwinden. In bestimmten Fragen ist es auch wichtig, eine Abgrenzung gegenüber liberaler Theologie vorzunehmen, die auf Kosten zentraler biblischer Wahrheiten geht. Auch können mehrere Kirchen mehr Menschen erreichen, als eine Kirche. Auf den ersten Blick mag es wie eine Trennung der CFD-Gemeinden von den Baptistengemeinden wirken, aber das wäre zu kurz gedacht. Im Gegenteil: Das neue Bekenntnisnetzwerk wird offen für alle Gemeinden sein, die das Theologische Herz der neuen KdöR teilen, unabhängig von ihren konfessionellen Wurzeln.

Über die Entscheidung und ihre Folgen berichten folgende Quellen:

Meines Erachtens muss sich das Präsidium des BEFG die Frage gefallen lassen, wie es so weit kommen konnte und welche Weichen es als oberstes Leitungsgremium in jüngster Vergangenheit falsch gestellt hat.

Stand 07.06.2024

Mittagsgebet: High Noon

High Noon Image by Franz P. Sauerteig from PixabayEin Mittagsgebet kann eine liturgische Unterbrechung des Tages sein. So etwas kann man sehr gut als kirchliches Gremium praktizieren, um nach lauter Tagesordnungspunkten vor Gott zu kommen. Hier mal ein Vorschlag. Lieder sollte natürlich kontextbezogen ausgesucht sein.

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

In diesem Artikel stelle ich meine persönliche und aktuelle Meinung zu folgender Ausgangsfrage dar:

Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Die Frage, ob man nicht heterosexuell lebende Menschen ordinieren sollte oder nicht, bewegt gerade (seit 2022) den Bund freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R. (dazu hier ein Bericht) und hat bereits und wird auch noch andere Freikirchen bewegen. Sie wird auch im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG) aufkommen. Die Entwicklung in unserer Gesellschaft fordert dazu heraus, die Frage alsbald zu beantworten.
Da ich in einer Gemeinde innerhalb des BEFG tätig bin und bis Mai 2023 vier Jahre Mitglied des obersten Leitungsgremiums (Präsidium) meines Freikirchenbundes war, habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt. Diese Frage muss und darf eine Kirche oder ein Gemeindebund beantworten, da eine Kirche frei entscheiden kann, welche Voraussetzungen sie für die Ordination für bestimmte geistliche Ämtern ansieht.

Selbstverständlich leben wir in einem Land, wo jeder seine sexuelle Orientierung ausleben darf, wie er möchte, es sei denn Schutzbedürftige werden dadurch missbraucht. In den letzten Jahren sind dazu einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Besonders Gesetze, die Diskriminierung verhindern und verbieten, haben mich gefreut. Manchmal scheint mir dabei allerdings die Grenze nicht ganz klar definiert, ab wann Diskriminierung wirklich beginnt und bis wann eine abweichende Meinung zum gesellschaftlichen „Queerness-Trend“ toleriert werden sollte. Ich war auch nicht mit allen Gesetzen einverstanden, z. B. hätte ich mir gewünscht, dass die „Ehe für alle“ nicht gekommen wäre. Mir war die klare Unterscheidung vor der Gesetzesänderung zwischen einer Ehe zwischen Frau und Mann und einer gleichgeschlechtlichen eingetragen Partnerschaft lieber. Aber als Bürger eines demokratischen Staates, akzeptiere ich die parlamentarische Mehrheitsentscheidung in dieser Frage. Als Freikirchlicher akzeptiere ich sowieso in der Regel eher Freiheit als Einengung.

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