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Warum sich das Christusforum Deutschland selbstständig machen möchte

Die Delegierten der Gemeinden, die zum ChristusForum Deutschland gehören, haben auf ihrer Jahrestagung am 13.04.2024 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, eigene KdöR-Rechte anzustreben und damit eine eigene offizielle und staatlich anerkannte Kirchlichkeit zu erlangen. Sobald sie steht, kann jede Ortsgemeinde entscheiden, ob sie in die neue KdöR wechselt. Dazu hier ein Bericht von der Jahrestagung in Hofgeismar: https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Wegweisende-Entscheidung-im-ChristusForum.php.

Die Entscheidung mag manchen irritieren und andere haben sie wiederum kommen sehen. Sie wurde sehr reflektiert und respektvoll getroffen. Der gesamte Prozess und die Gründe, um eine Entscheidung herbeizuführen, wurden umfassend und offen dokumentiert, und zwar auf diesen Seiten: https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Statement-zum-Votum.php

Die Gründe sind struktureller, soziologischer und theologischer Natur. Besonders die strukturellen und theologischen Gründe haben m.E. zum Schluss den Ausschlag für die Entscheidung gegeben. Es ist nichts Verwerfliches, eine Selbständigkeit anzustreben.

Geistliche Einheit muss nicht unbedingt organisatorische Einheit bedeuten. Es ist durchaus sinnvoll, nicht förderliche und lähmende Strukturen zu überwinden. In bestimmten Fragen ist es auch wichtig, eine Abgrenzung gegenüber liberaler Theologie vorzunehmen, die auf Kosten zentraler biblischer Wahrheiten geht. Auch können mehrere Kirchen mehr Menschen erreichen, als eine Kirche. Auf den ersten Blick mag es wie eine Trennung der CFD-Gemeinden von den Baptistengemeinden wirken, aber das wäre zu kurz gedacht. Im Gegenteil: Das neue Bekenntnisnetzwerk wird offen für alle Gemeinden sein, die das Theologische Herz der neuen KdöR teilen, unabhängig von ihren konfessionellen Wurzeln.

Hier das offizielle Statement vom ChristusForum zum Votum der Delegierten (18.04.2024): https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Statement-zum-Votum.php

Über die Entscheidung berichten weiter folgende Quellen (Stand 16.04.2024):

Meines Erachtens muss sich das Präsidium des BEFG die Frage gefallen lassen, wie es so weit kommen konnte und welche Weichen es als oberstes Leitungsgremium in jüngster Vergangenheit falsch gestellt hat.

Stand 20.04.2024

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Mittagsgebet: High Noon

High Noon Image by Franz P. Sauerteig from PixabayEin Mittagsgebet kann eine liturgische Unterbrechung des Tages sein. So etwas kann man sehr gut als kirchliches Gremium praktizieren, um nach lauter Tagesordnungspunkten vor Gott zu kommen. Hier mal ein Vorschlag. Lieder sollte natürlich kontextbezogen ausgesucht sein.

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BEFG Kirche/Gemeinde Leitung

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

In diesem Artikel stelle ich meine persönliche und aktuelle Meinung zu folgender Ausgangsfrage dar:

Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Die Frage, ob man nicht heterosexuell lebende Menschen ordinieren sollte oder nicht, bewegt gerade (seit 2022) den Bund freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R. (dazu hier ein Bericht) und hat bereits und wird auch noch andere Freikirchen bewegen. Sie wird auch im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG) aufkommen. Die Entwicklung in unserer Gesellschaft fordert dazu heraus, die Frage alsbald zu beantworten.
Da ich in einer Gemeinde innerhalb des BEFG tätig bin und bis Mai 2023 vier Jahre Mitglied des obersten Leitungsgremiums (Präsidium) meines Freikirchenbundes war, habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt. Diese Frage muss und darf eine Kirche oder ein Gemeindebund beantworten, da eine Kirche frei entscheiden kann, welche Voraussetzungen sie für die Ordination für bestimmte geistliche Ämtern ansieht.

Selbstverständlich leben wir in einem Land, wo jeder seine sexuelle Orientierung ausleben darf, wie er möchte, es sei denn Schutzbedürftige werden dadurch missbraucht. In den letzten Jahren sind dazu einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Besonders Gesetze, die Diskriminierung verhindern und verbieten, haben mich gefreut. Manchmal scheint mir dabei allerdings die Grenze nicht ganz klar definiert, ab wann Diskriminierung wirklich beginnt und bis wann eine abweichende Meinung zum gesellschaftlichen „Queerness-Trend“ toleriert werden sollte. Ich war auch nicht mit allen Gesetzen einverstanden, z. B. hätte ich mir gewünscht, dass die „Ehe für alle“ nicht gekommen wäre. Mir war die klare Unterscheidung vor der Gesetzesänderung zwischen einer Ehe zwischen Frau und Mann und einer gleichgeschlechtlichen eingetragen Partnerschaft lieber. Aber als Bürger eines demokratischen Staates, akzeptiere ich die parlamentarische Mehrheitsentscheidung in dieser Frage. Als Freikirchlicher akzeptiere ich sowieso in der Regel eher Freiheit als Einengung.