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Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

In diesem Artikel stelle ich meine persönliche und aktuelle Meinung zu folgender Ausgangsfrage dar:

Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Die Frage, ob man nicht heterosexuell lebende Menschen ordinieren sollte oder nicht, bewegt gerade (seit 2022) den Bund freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R. (dazu hier ein Bericht) und hat bereits und wird auch noch andere Freikirchen bewegen. Sie wird auch im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG) aufkommen. Die Entwicklung in unserer Gesellschaft fordert dazu heraus, die Frage alsbald zu beantworten.
Da ich in einer Gemeinde innerhalb des BEFG tätig bin und bis Mai 2023 vier Jahre Mitglied des obersten Leitungsgremiums (Präsidium) meines Freikirchenbundes war, habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt. Diese Frage muss und darf eine Kirche oder ein Gemeindebund beantworten, da eine Kirche frei entscheiden kann, welche Voraussetzungen sie für die Ordination für bestimmte geistliche Ämtern ansieht.

Selbstverständlich leben wir in einem Land, wo jeder seine sexuelle Orientierung ausleben darf, wie er möchte, es sei denn Schutzbedürftige werden dadurch missbraucht. In den letzten Jahren sind dazu einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Besonders Gesetze, die Diskriminierung verhindern und verbieten, haben mich gefreut. Manchmal scheint mir dabei allerdings die Grenze nicht ganz klar definiert, ab wann Diskriminierung wirklich beginnt und bis wann eine abweichende Meinung zum gesellschaftlichen „Queerness-Trend“ toleriert werden sollte. Ich war auch nicht mit allen Gesetzen einverstanden, z. B. hätte ich mir gewünscht, dass die „Ehe für alle“ nicht gekommen wäre. Mir war die klare Unterscheidung vor der Gesetzesänderung zwischen einer Ehe zwischen Frau und Mann und einer gleichgeschlechtlichen eingetragen Partnerschaft lieber. Aber als Bürger eines demokratischen Staates, akzeptiere ich die parlamentarische Mehrheitsentscheidung in dieser Frage. Als Freikirchlicher akzeptiere ich sowieso in der Regel eher Freiheit als Einengung.

Wenn es aber um die Frage der Ordination im Rahmen einer Kirche geht, ist es zwingend, dass eine Kirche gemäß ihrer theologischen Erkenntnis hinsichtlich der Eingangsfrage selbst entscheiden darf. Und wenn ihre Antwort auf diese Frage „Nein“ lautet, kann man das schlimm finden, muss es aber akzeptieren. Kirchenmitgliedschaft oder die berufliche Tätigkeit in einer Kirche sind freiwillig. Die Lehre einer Kirche ist Religion und in Deutschland garantiert Artiktel 4 des Grundgesetzes das Recht auf freie und freiwillige Relgionsausübung.

Manche empfinden eine kirchliche Ethik oder Moral, die bestimmte sexuelle Praktiken ablehnt, als homophob. Das weise ich für meinen Gemeinde und meinen Bund entschieden zurück. Die Ablehnung eines bestimmten sexuellen Verhaltens bedeutet nicht, dass der jeweilige Mensch abgelehnt wird. „Ich kann jemanden lieben und gerade deshalb etwas, was er tut, ablehnen. Charakteristisch zum Ausdruck kommt dies in dem zweifellos richtigen Satz: >Gott liebt den Sünder, aber er hasst die Sünde.< Demgegenüber herrscht heute doch – und ich weiß nicht, ob es jemals anders war – die Einstellung: >Wenn du nicht akzeptierst, wie ich mich verhalte, bist du mein Feind!<„, bemerkt Hanno Herzler in seinem Zwischenruf (13.07.2023) richtig. Dies beduetet für mich: Wenn jemand die Regeln einer jeweiligen Kirche oder Relgionsgemeinschaft nicht gut findet, kann er woanders seinen Glauben leben, aktiv sein oder beruflich tätig werden.

Damit komme ich zur Ausgangsfrage zurück:

  1. Zunächst ist zu klären, was unter einer Ordination zu verstehen ist. Eine Ordination kann nur im Rahmen einer Kirche geschehen und muss im Rahmen des BEFG von der Ortsgemeinde oder dem Werk/Verband innerhalb des BEFG für die betreffende Person gewollt sein. Allgemeine Informationen und die unterschiedlichen Verständnisse der Ordination in den verschiedenen Kirchen werden bei Wikipedia gut beschrieben.
    Auf der
    Internetseite des BEFG steht dazu (kursiver Text auch im Original): „Die Ordination ist die öffentliche Beauftragung eines Pastors, Diakons oder Pastoralreferenten durch den BEFG und die Ortsgemeinde im Rahmen eines Gottesdienstes. Sie wird verstanden als Sendung in und Segnung für den Dienst im Reich Gottes; sie hebt die Verheißung und Verantwortung für den Dienst als ordinierter Mitarbeiter hervor und stellt ihn zugleich hinein in die partnerschaftliche Gemeinschaft des allgemeinen Priestertums der Glaubenden. Anders als in den Kirchen aus katholischer Tradition geht es bei der Ordination weder um eine besondere Weihe noch um die Schaffung eines herausgehobenen geistlichen Standes. Die Ordination begründet eine besondere Art des Dienstes innerhalb der Dienstgemeinschaft der Gesamtgemeinde.“
    Die Ordination ist also eine kirchliche Handlung, die eine Person, die bestimmte kirchliche Kriterien erfüllt, für den Dienst segnet und ihre Berufung bestätigt. Laut der Ordnung zum Dienstrecht für ordinierte Personen im BEFG sind dafür folgende Voraussetzungen auf Seite 6 aufgeführt:
    „1) Zur Ordinierten Mitarbeiterin oder zum Ordinierten Mitarbeiter des Bundes kann nur berufen werden, wer in Leben, Lehre und Dienst an die Heilige Schrift gebunden ist.
    (2) Auf dieser Grundlage kann zur Ordinierten Mitarbeiterin oder zum Ordinierten Mitarbeiter berufen werden, wer
    a) einer Gemeinde des Bundes oder einer bekenntnisgleichen Gemeinde des Auslands angehört,
    b) persönliche und gesundheitliche Eignung und
    c) eine den Regelungen des Bundes entsprechende Ausbildung nachweist.“

    Mit einer Ordination sind auch bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, z. B. das Beichtgeheimnis und der Schutz vor Abhörung.
  2. Aus den Ausführungen wird deutlich, dass in der Regel und in der Praxis die ordinierte Person einen prägenden Einfluss in einer Ortsgemeinde hat. Sie hat eine leitende Tätigkeit inne. Sie beeinflusst mit der Ausübung ihres Mandats andere Menschen geistlich, im Auftrag der Gemeinde und das in der Regel hauptberuflich. Die ordinierte Person kann daher im Vergleich zu anderen Gemeindemitgliedern am meisten Zeit in die Gemeindearbeit investieren. Allein die im BEFG mit der Ordination verbundenen Titel Pastor/in, Diakon/in und Pastoralreferent/in machen deutlich, dass es sich hier um geistliche Leitungsämter handelt.
  3. Im Neuen Testament werden für die Berufung von Ältesten und Diakonen/Diakoninnen, also für Leiterinnen und Leiter innerhalb der Gemeinde, hohe Maßstäbe angesetzt (1Tim 3,1f; 3,8-13; Tit 1,5f; weiter Apg 1,1-6). Diese sich daraus ergebenen Ansprüche gilt es auch bei der eingangs gestellten Frage zu berücksichtigen. Ich persönlich betrachte diese Maßstäbe als Leitlinie und teilweise auch als Voraussetzung für Menschen, die ein geistliches Amt bekleiden sollen oder wollen, wohl wissend, dass es unmöglich ist, immer und überall diese Ansprüche zu erfüllen. Dass ordinierte Personen eine besondere Verpflichtung gegenüber der Bibel haben, wird auch in der Ordnung zum Dienstrecht des BEFG deutlich: „Zur Ordinierten Mitarbeiterin oder zum Ordinierten Mitarbeiter des Bundes kann nur berufen werden, wer in Leben, Lehre und Dienst an die Heilige Schrift gebunden ist.
  4. Weltweit lehnt die Mehrheit der Kirchen eine Ordination gleichgeschlechtlicher Paare ab. Auch dies gilt es zu bedenken. Sie können sich dabei auf eine 2000-jährige Lehrtradition berufen. Natürlich kann man Lehrtraditionen hinterfragen, aber dafür sollte es dann auch theologisch neue Erkenntnisse geben.
  5. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage wird entscheidend davon abhängen, wie ich die biblischen Belegstellen zur Beurteilung von Homosexualität, beziehungsweise jeglicher ausgelebter Sexualität außerhalb des Rahmens einer Ehe (in der Bibel allgemein als Unzucht bezeichnet) beurteile und ob ich eine Abweichung von der traditionellen christlichen Lehre, dass Homosexualitität Sünde sei, so verstehe, dass sich dadurch eine Person nicht mehr an die Bibel bindet, sondern sich von ihr gelöst hat.
  6. Abgesehen von den bisherigen Überlegungen streift die Beantwortung der Eingangsfrage auch das Thema, ob eine freikirchliche Ortsgemeinde queere Paare offiziell kirchlich trauen oder segnen sollte oder eben nicht.

Mit diesen beiden letzten, fast perfekten deutschen Bandwurmsätzen, beende ich meine einleitenden Gedanken;-).

Und hier meine persönliche Antwort auf die Eingangsfrage, die ich noch mal wiederhole: Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Ja natürlich! Selbstverständlich bin ich dafür, Menschen, die queer sind oder nicht-heterosexuell empfinden, zu ordinieren – Voraussetzung ist jedoch der Wille sexuell enthaltsam zu leben.

Aber was ist, wenn sie nicht enthaltsam sein wollen? Dann muss m. E. von einer Ordination Abstand genommen werden, weil ein nicht-heterosexueller Lebensstil dem biblischen Gesamtduktus zum Thema Sexualität, bzw. sexueller Handlungen widerspricht.
Mit meiner konservativen Sichtweise schließe ich mich den Ausführungen an, die das Präsidium des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden im Jahr 2013 getätigt hat. Das Präsidium hatte damals einen offenen Brief geschrieben und zum Thema Homosexualität Stellung genommen. Ich stelle den Brief hier online – es ist ja ein offener Brief:

Aus dem offenen Brief geht hervor, dass es im Rahmen des BEFG keine Ordination homosexuell lebender Geistlicher geben soll und Geistliche, die ihre Homosexualität ausleben, (in der Regel) von der Liste der ordinierten Mitarbeiter im BEFG gestrichen werden (:5). Auch eine kirchliche Trauung homosexueller Paare wird nicht empfohlen (:5).
Es muss beim Lesen des Briefes folgendes bedacht werden: 2013 gab es die „Ehe für alle“ noch nicht und das Thema Queerness war, wenn überhaupt noch am Anfang der gesellschaftlichen Wahrnehmung.
Ich schließe mich aber dennoch im Großen und Ganzen der Sicht des damaligen Präsidiums an und würde die darin enthaltenen Aussagen auch auf weitere queere Lebensstile (LGBTQ+) ausdehnen.

2013 ist schon lang her und dass die Diskussion über das Thema erneut im vollen Gange ist, wird an der im Netz veröffentlichten Materialsammlung der freikirchlichen Akademie Elstal deutlich. Auf der Webseite ist zu lesen: „Die Sichtbarkeit queerer Menschen nimmt derzeit stetig zu und äußert sich auch darin, dass diese Menschen selbstbewusst ihren Platz in der Gesellschaft einfordern. Dies hat selbstverständlich Auswirkungen auf unsere Gemeinden. An dieser Stelle entsteht prozesshaft ein Raum für eine wertschätzende und ergebnisoffene Auseinandersetzung mit dem Thema Queerness, der die Gemeinden dabei unterstützen möchte ihre Position auf dem Meinungsspektrum zu finden.“ Die Akademie stellt den Gemeinden des BEFG daher eine umfangreiche Materialsammlung zum Thema Queerness zur Verfügung. Ich hoffe und wünsche mir, dass sie theologisch ausgewogen bleibt und die Breite der theologischen Standpunkte zu diesem Thema abbildet. Es wird durch das Angebot der freikirchlichen Akademie auch deutlich und es entspricht der Praxis im BEFG, dass jede Ortsgemeinde selbst entscheiden soll, wie sie in der Gemeindepraxis mit queeren Menschen umgeht – und das hoffentlich bitte immer liebevoll.

Der BEFG ist ein Bund selbstständiger Ortsgemeinden, die auch in theologischen Fragen selbst entscheiden dürfen. Abgesehen davon haben die Gemeinden die sogenannte „Rechenschaft vom Glauben“ verabschiedet, die als gemeinsames Bekenntnis gelten kann. Dass mittlerweile in einigen Gemeinden des Bundes auch homosexuelle Paare getraut werden, weicht von dem Konsens zur Ehe ab, der in Teil 2, II., Punkt 3 beschrieben wird. Aber im BEFG herrschte immer schon eine große Freiheit in Bezug auf Einzelentscheidungen einer Gemeinde. Die Frage ist, ob diese Freiheit in Bezug auf die Eingangsfrage meines Beitrages nicht zu stark strapaziert wird. Ich empfinde es so.

Die Entscheidung zur Ordination einer Person liegt letztlich in der Hand der Kirchenleitung (Präsidium, bzw. Bundesgeschäftsführung). Hier würde ich mir von meinem theologischen Verständnis her sehr wünschen, dass alsbald die Sicht des Präsidiums aus dem Jahr 2013 noch einmal bestätigt wird.

Auf jeden Fall halte ich es aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion für nötig, dass sich Verantwortliche des BEFG noch einmal aktuell zu diesem Thema äußern. Einmal gegenüber nicht heterosexuell lebenden Menschen, die wissen sollten, wo sie beim BEFG in Bezug auf die Eingangsfrage dran sind und weiter auch gegenüber den Ortsgemeinden des BEFG, die erfahren sollten, wie das aktuelle Präsidium (2023-2027 und später) in dieser Frage denkt.

Stand 20.07.2023, veröffentlicht am 20.07.2023

Eine Antwort auf „Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen“

Ich bin DER HERR, DEIN GOTT,
Du sollst keine fremden Götter
neben mir haben!
ICH habe, mit Adam und Eva,
den Grundstein gelegt für
die Schöpfung von Menschen,
Menschen mit jeweils eigenem
und eindeutigem Geschlecht.
ICH bin die Liebe, es ist aber
keineswegs eine undefinierte!
Macht Euch die Tiere untertan
und nicht die menschen, indem
Ihr die ziellosen Triebe auslebt!
Es ist Sünde und es bleibt Sünde,
wenn der Mensch die Liebe auf
alles ihm mögliche auslebt und
glaubt, daß ICH, GOTT dieses so
akzeptiere. Hier hat auch Martin
Luther gefehlt, indem er mit JESUS
einen BlankoScheck für alles Tun
in der Hand hält. Lebe ein christliches
Leben, dann ist Dir klar was Sünde
ist und was Du damit nach der
Endlichkeit zu erwarten hast. Tuet
Buße und sündigt nicht, dann habt
Ihr den Schlüssel für die Unendlichkeit
in der Hand. Man muß nicht alles tun
was Menschen als erlaubt und gut
und lustvoll und kreativ und … ist.
JESUS war GOTT dem Vater, seinem
und unserem VATER, gehorsam bis in
den Tod, dem Tod der vermeintlichen
Schande. ER hat uns – auch als Mensch –
wie Du und ich, gezeigt, wie gut und
böse vom VATER bewertet wird: >So
will auch ich dich nicht verurteilen, gehe
#hin und sündige nicht mehr!<
AMEN
werner franz josef – 28-07-2023 – 14.00

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