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Glaube/Nachfolge Kirche/Gemeinde

Anwendung von Hebr 5,14 auf die ethische Frage, ob gleichgeschlechtliche Handlungen Sünde sind

Persönliche Meinung und Thesen von Veit Claesberg / © 2013/2024.  Veröffentlichung und Weitergabe im Rahmen der Kirchengemeinde ist freigegeben

Im Rahmen eines demokratischen Prozesses darf eine Volksgemeinschaft kontrovers diskutieren, welche Art von Gesetzen sie zu Themen erlassen möchte, die aus christlicher Sicht die Ethik betreffen. Dies gilt auch für die Bereiche der Sexualität und der Sexualerziehung. In den letzten Jahren sind dazu einige weitreichende politische Entscheidungen getroffen worden und weitere stehen noch bevor.

Als Mitglieder einer Freikirche treten wir für Freiheit ein, unsere Überzeugungen zu vertreten und entsprechend zu leben, während wir gleichzeitig anderen diese Freiheit zugestehen. Wir lehnen jegliche Form von gesellschaftlicher Diskriminierung aufgrund von Ethnie, sexueller Identität oder Religion entschieden ab.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Diskussion und der Meinungsfreiheit dürfen wir auch auf potenziell tendenziöse Entscheidungen hinweisen und deren mögliche Auswirkungen auf die Zukunft der Gesellschaft, das Wohl von Kindern, die Freiheit der elterlichen Erziehung sowie die negativen Folgen der Leihmutterschaft und die damit verbundene Ausbeutung von Frauen beleuchten.

Zusätzlich möchte ich folgende 10 Thesen für eine christliche Gemeinde vorstellen, die grundsätzlich alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, willkommen heißt. Diese Thesen sollen auch nicht-heterosexuellen Menschen als Orientierung dienen, damit sie einschätzen können, was sie in einer Gemeinde erwarten können, die sich an einer von der Bibel her definierten Ethik orientiert.

Mir ist wichtig anzumerken, dass Thesen aufgrund ihrer Kürze Missverständnisse hervorrufen können. Deshalb sollten sie als Ausgangspunkt für weiterführende Gespräche betrachtet werden.

  1. Gott liebt alle Menschen, egal welche sexuelle Orientierung oder Identität sie haben. Also liebt er auch homosexuelle Menschen oder Menschen, die sich zur LGBTQIA+-Community zählen.
  2. Daher sind wir Christen auch verpflichtet, nicht-heterosexuelle Menschen zu lieben, egal ob sie mit uns verwandt sind oder nicht. Wenn sie mit uns verwandt oder unsere direkten Nächsten sind, umso mehr.
  3. Deshalb sind homosexuelle Menschen genauso in einer christlichen Gemeinde herzlich willkommen, wie alle anderen Menschen auch. Gemeinden bezeugen ihnen die Liebe Gottes, die in Jesus Christus offenbar wird.
  4. Jesus fordert Menschen dazu auf, ihm nachzufolgen und ihr Leben zu ändern. Gott fordert Menschen auf, Jesus als Herrn anzuerkennen.
  5. Menschen, die Jesus als Herrn anerkennen, sind herausgefordert sich in vielen Bereichen ihres Lebens zu ändern. Das gilt sowohl für heterosexuell empfindende Menschen wie für homosexuell oder queer empfindende Menschen. Ihre Aufgabe ist es, eine heilige Sexualität zu leben (Yuan 2020), das heißt auf bestimmte sexuelle Praktiken zu verzichten, unabhängig von ihren (angeborenen) Empfindungen.

Die weiteren fünf Thesen, mit den Verweisen auf die sie stützenden theologischen Ressourcen, gibt es nach Anfrage des Passwortes. Schreib mir gerne eine E-Mail mit Angabe deiner Kirchengemeinde, deiner Funktion und wofür du die Thesen gebrauchen möchtest.

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Alles Andere BEFG ChristusForum

Warum sich das Christusforum Deutschland selbstständig machen möchte

BEFG

Die Delegierten der Gemeinden, die zum ChristusForum Deutschland gehören, haben auf ihrer Jahrestagung am 13.04.2024 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, eigene KdöR-Rechte anzustreben und damit eine eigene offizielle und staatlich anerkannte Kirchlichkeit zu erlangen. Sobald sie steht, kann jede Ortsgemeinde entscheiden, ob sie in die neue KdöR wechselt. Dazu hier ein Bericht von der Jahrestagung in Hofgeismar: https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Wegweisende-Entscheidung-im-ChristusForum.php.

Weiter ist das offizielle Statement vom ChristusForum zum Votum der Delegierten zu beachten (18.04.2024): https://christusforum.de/aktuelles/meldungen/Statement-zum-Votum.php

Die Entscheidung mag manchen irritieren und andere haben sie wiederum kommen sehen. Sie wurde sehr reflektiert und respektvoll getroffen. Der gesamte Prozess und die Gründe, um eine Entscheidung herbeizuführen, wurden umfassend und offen dokumentiert, und zwar auf diesen Seiten: https://christusforum.de/zukunftsprozess/
Besonders sei hier auf die Klärungsdokumentation verwiesen.

Die Gründe sind struktureller, soziologischer und theologischer Natur. Besonders die strukturellen und theologischen Gründe haben m.E. zum Schluss den Ausschlag für die klare Entscheidung gegeben. Es ist nichts Verwerfliches, eine Selbständigkeit anzustreben.

Geistliche Einheit muss nicht unbedingt organisatorische Einheit bedeuten. Es ist durchaus sinnvoll, nicht förderliche und lähmende Strukturen zu überwinden. In bestimmten Fragen ist es auch wichtig, eine Abgrenzung gegenüber liberaler Theologie vorzunehmen, die auf Kosten zentraler biblischer Wahrheiten geht. Auch können mehrere Kirchen mehr Menschen erreichen, als eine Kirche. Auf den ersten Blick mag es wie eine Trennung der CFD-Gemeinden von den Baptistengemeinden wirken, aber das wäre zu kurz gedacht. Im Gegenteil: Das neue Bekenntnisnetzwerk wird offen für alle Gemeinden sein, die das Theologische Herz der neuen KdöR teilen, unabhängig von ihren konfessionellen Wurzeln.

Über die Entscheidung und ihre Folgen berichten folgende Quellen:

Meines Erachtens muss sich das Präsidium des BEFG die Frage gefallen lassen, wie es so weit kommen konnte und welche Weichen es als oberstes Leitungsgremium in jüngster Vergangenheit falsch gestellt hat.

Stand 07.06.2024

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BEFG Kirche/Gemeinde Leitung

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

In diesem Artikel stelle ich meine persönliche und aktuelle Meinung zu folgender Ausgangsfrage dar:

Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Die Frage, ob man nicht heterosexuell lebende Menschen ordinieren sollte oder nicht, bewegt gerade (seit 2022) den Bund freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R. (dazu hier ein Bericht) und hat bereits und wird auch noch andere Freikirchen bewegen. Sie wird auch im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG) aufkommen. Die Entwicklung in unserer Gesellschaft fordert dazu heraus, die Frage alsbald zu beantworten.
Da ich in einer Gemeinde innerhalb des BEFG tätig bin und bis Mai 2023 vier Jahre Mitglied des obersten Leitungsgremiums (Präsidium) meines Freikirchenbundes war, habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt. Diese Frage muss und darf eine Kirche oder ein Gemeindebund beantworten, da eine Kirche frei entscheiden kann, welche Voraussetzungen sie für die Ordination für bestimmte geistliche Ämtern ansieht.

Selbstverständlich leben wir in einem Land, wo jeder seine sexuelle Orientierung ausleben darf, wie er möchte, es sei denn Schutzbedürftige werden dadurch missbraucht. In den letzten Jahren sind dazu einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Besonders Gesetze, die Diskriminierung verhindern und verbieten, haben mich gefreut. Manchmal scheint mir dabei allerdings die Grenze nicht ganz klar definiert, ab wann Diskriminierung wirklich beginnt und bis wann eine abweichende Meinung zum gesellschaftlichen „Queerness-Trend“ toleriert werden sollte. Ich war auch nicht mit allen Gesetzen einverstanden, z. B. hätte ich mir gewünscht, dass die „Ehe für alle“ nicht gekommen wäre. Mir war die klare Unterscheidung vor der Gesetzesänderung zwischen einer Ehe zwischen Frau und Mann und einer gleichgeschlechtlichen eingetragen Partnerschaft lieber. Aber als Bürger eines demokratischen Staates, akzeptiere ich die parlamentarische Mehrheitsentscheidung in dieser Frage. Als Freikirchlicher akzeptiere ich sowieso in der Regel eher Freiheit als Einengung.

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BEFG Kirche/Gemeinde Rezensionen

Rezension: Schuldbekenntnisse aus dem Bund Ev.-Freikirchlicher Gemeinden und anderen Kirchen in Deutschland nach 1945

Im Zuge meiner Masterarbeit habe ich einige Bücher gelesen, die die freikirchliche Geschichte der Baptisten- und Brüdergemeinden in der NS-Zeit aufarbeiten.

Szobries, Heinz, 2013, Schuldbekenntnisse aus dem Bund Ev.-Freikirchlicher Gemeinden und anderen Kirchen in Deutschland nach 1945, Oncken-Archiv Elstal 2013, Baptismus-Dokumentation 3

In diesem Buch geht es um die Frage nach einem Schuldbekenntnis zum Verhalten im Nationalsozialismus seitens des BEFG. Grundsätzliches dazu findet sich am Anfang des Buches, bis Seite 32.

Das Buch enthält einen sehr umfangreichen Dokumentationsteil ab Seite 33-82 aus den Reihen des BEFG und ab Seite 83f aus anderen Kirchen.

Der Autor zeigt auf, dass in den Anfangsjahren ein Schuldbekenntnis strikt abgelehnt wurde. Es gab aber auch einzelne Vorschläge und Gegenmeinungen, die – soweit bekannt – aufgeführt werden. Ein echtes Schuldbekenntnis, das als Erklärung herausgegeben wurde, aber als Schuldbekenntnis anzusehen ist und auch so aufgefasst wurde, gab es erst 1984 auf der EBF-Tagung und wird  „Hamburger Schuldbekenntnis“ (:65) genannt. Die Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden gab erst 1995 ein sehr klares, eigenes Schuldbekenntnis heraus.

Fazit: eine wichtige Zusammenstellung zum Thema Schuldbekenntnisse zum Nationalsozialismus innerhalb der freikirchlichen Szene, vor allem der des BEFG.

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BEFG Kirche/Gemeinde Rezensionen

Rezension: Der Streit über den Weg der Baptisten im Nationalsozialismus (Roland Fleischer)

Im Zuge meiner Masterarbeit habe ich einige Bücher gelesen, die die freikirchliche Geschichte der Baptisten- und Brüdergemeinden in der NS-Zeit aufarbeiten.

Fleischer, Roland 2014. Der Streit über den Weg der Baptisten im Nationalsozialismus.Fleischer, Roland 2014. Der Streit über den Weg der Baptisten im Nationalsozialismus. Jacob Köbberlings Auseinandersetzung mit Paul Schmidt zu Oxford 1937 und Velbert 1946. Baptismus-Dokumentation 4. Elstal: Oncken-Archiv.

In Fleischers Buch geht es um die Beurteilung der baptistischen, bzw. später evangelisch-freikirchlichen Haltung zum NS-Staat. Sie wird dokumentiert anhand der Auseinandersetzung zwischen dem baptistischen Arzt und Gemeindemitglied Jacob Köbberling und dem damaligen Bundesdirektor Paul Schmidt und weiteren führenden BEFG-Persönlichkeiten.

Grundsätzlich wird durch die Veröffentlichung Fleischers deutlich, dass es im BEFG einzelne Stimmen gab, die ein alternatives und radikaleres Auftreten gegenüber dem NS-Staat für richtiger hielten und eine Solidarisierung mit der Bekennenden Kirche forderten, im Gegensatz zur Anpassungsstrategie der damaligen Leitungsverantwortlichen im BEFG.

Schon 1937 kritisiert Köbberling scharf das Auftreten von Schmidt auf der Weltkirchenkonferenz im englischen Oxford, an der Schmidt und der methodistische Bischof Melle als Vertreter der Vereinigung ev. Freikirchen teilnahmen. Sie waren damit die einzigen deutschen Kirchenvertreter auf der Konferenz. Die Vertreter der Ev. Kirchen erhielten vom Staat aufgrund der „Kirchenkampf“-Situation ein Reiseverbot. Schmidt und Mello kritisieren öffentlich Teile einer solidarischen Stellungnahme der Kirchenkonferenz zur Situation der Kirche in Deutschland.

Köbberling verfasst eine Stellungnahme und übt am Auftreten von Schmidt und Melle scharfe Kritik. Die darauf entstandene Korrespondenz wird von Fleischer dokumentiert.

Auf der ersten Bundeskonferenz nach dem Krieg 1946 rechtfertigte Bundesdirektor Paul Schmidt seine Haltung gegenüber dem NS-Regime im offiziellen Bericht „Unser Weg“. In diesem Bericht wird deutlich, dass die Bundesleitung dem NS-Staat so lange ohne offenen Widerstand begegnet ist, weil dieser nicht die Verkündigung des Evangeliums einschränkte. Hier wäre dann eine Grenze erreicht gewesen. Außerdem wird im Bericht der Zusammenschluss von Baptisten- und Brüdergemeinden nicht als von außen aufgedrückte Entscheidung gedeutet, sondern aus dem Gedanken der Einheit heraus begründet. Ebenso betonte Schmidt, dass dem BEFG die zersplitterte Situation der Deutschen Evangelischen Kirche vs. Bekennender Kirche erspart geblieben sei. Er lehnte auch ein Schuldeingeständnis als Kirche ab. Ein Wort zur Situation der Juden im NS-Staat ersparte sich Schmidt ebenfalls.

Köbberling kritisiert diesen Bericht in einer Gegenschrift an die Bundesleitung, die erst 2014 veröffentlicht wurde. Er betrachtet den Weg des BEFG als fragwürdig, würdigt die Bekennende Kirche und betrachtet die Vereinigung von Brüder und Baptisten als noch auf viel zu schwacher Grundlage stehend und macht das z.B. an dem Glaubensbekenntnis des BEFG von 1944 (Wiedenest) deutlich. Auch mahnt er an, die Schuldfrage zu klären. Die daraus entstandene Korrespondenz wird ebenfalls dokumentiert.

Weiter wird das Glaubensbekenntnis des BEFG von 1944 dokumentiert, mit den kritischen Stellungnahmen Rufus Flügge und Köbberling.

Der Anhang rundet die Ausführungen mit einer Kurzbiografie von Köbberling und Schmidt ab, sowie mit einem Zeitzeugeninterview mit Köbberling 2001 und einem Bericht über ein Podiumsgespräch mit Köbberling 1989.

Damit ist dieses Buch ein wichtiger Beitrag zur freikirchlichen Geschichte im Nationalsozialismus.